1952: Keine Wiedereinführung der Todesstrafe in Deutschland
Mit der Gründung der Bundesrepublik wurde die Todesstrafe abgeschafft. Doch im Jahr 1949 waren noch 74 Prozent der Bevölkerung dafür. Im Bundestag begann ein Ringen um ihre Wiedereinführung, das am 30. Oktober 1952 mit einer Niederlage der Befürworter endete.